Allgemeine Informationen

Ab dem Schuljahr 2021-22 bekommen alle Schülerinnen der 1. Klasse einen Laptop. Unsere Schule hat sich für „Microsoft Windows Geräte“ entschieden.

75% der Kosten der Geräte übernimmt der Bund. 25% sind Selbstbehalt. Die Geräte haben 4 Jahre Garantie. Eine Versicherung (zB für Verlust) wird empfohlen.

Die Angentur für Bildung und Internationalisierung (OEAD) ist direkter Ansprechpartner für die Laptop-Initiative.

Unsere Schule ist als eEducation-Expertschule zertifiziert.

Unterlagen

Gerne stellen wir die Unterlagen für die LaptopInitiative zur Verfügung:

Alle Infos zur LaptopInitiative (für Eltern)

https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern

Alle Infos zur LaptopInitiative (für SchülerInnen)

https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-schuelerinnen

Aktuelle Informationen, eine Hotline, sowie weitere Supportdienstleistungen zur Laptopinitiative finden sie unter OEAD-Digitales Lernen.

Infos zur LaptopInitiative (für Klassenvorstände)

Unterlagen für Klassenvorstände

Sinnvoller Einsatz

Wir sind als Schule bemüht einen sinnvollen Einsatz der Laptops im Unterricht, aber auch zu Hause umzusetzen.

Vor Ort haben die LehrerInnen ein pädagogisch/didaktisches Konzept erstellt, sowie eine Linksammlung mit sinnvollen Tools.

Die SchülerInnen werden im Unterricht auf die richtige/sinnvolle Anwendung der Geräte auch für zu Hause aufgeklärt. Jedoch werden auch die Eltern einen großen Beitrag dazu leisten müssen (Stichwort: Sicherheit und Jugendschutz im eigenen Heimnetzwerk, Medienkonsum, Spielsucht, Gefahren sozialer Medien …).

Hierbei unterstützt SaferInternet.at mit weiterführenden Informationen.

Garantie | Reparatur

Wir empfehlen die Schachteln der Laptops für Garantiefälle aufzubewahren. Darin sollte der Eigentumsnachweis aufbewahrt werden. Dieser wird mit den Laptops ausgegeben.

Die Garantie läuft 4 Jahre. Bei Garantiefällen müssen die Eltern mit der jeweiligen Firma in Kontakt treten. Hier der Ansprechpartner und nähere Details zur Garantie: https://lenovo.cancom.at/schulnotebooks/

Die Reparatur selbstverschuldeter Schäden können Sie nach Absprache mit dem Lieferanten über dessen Serviceportal kostenpflichtig beauftragen oder aber auch einen anderen Reparatur-Anbieter wählen.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter: Umgang mit Reparaturen & Verlust.

FAQ

Jahrgang Wiederholen

Wenn einE SchülerIn einen Jahrgang wiederholen muss (und noch kein Gerät) bezogen hat, ist er/sie anspruchsberechtigt. Man kann jedoch maximal 1x eine Geräteförderung beziehen.

Klasse wechseln

Sollte innerhalb der Schule die Klasse gewechselt werden, müsste der PC-Name umbenannt werden. In diesem Fall bitte an Prof. Meschuh wenden (via Mail mes@brgwels.at)

Schule verlassen

Sollte man die Schule verlassen, ist es notwendig Kontakt mit der IT-Abteilung aufzunehmen um das Gerät für eine andere Schule „freizugeben“. Das schulverwaltete Geräte könnte sonst nicht in eine andere Organisation eingegliedert werden.

Bei einem Schulwechsel kann es sein, dass man das Gerät mitnehmen kann (wenn die andere Schule die gleichen Geräte verwendet). Sollte die andere Schule andere Geräte in Verwendung haben (zB iPads), würde es auch eine Gerätebörse geben.

Mehr Informationen dazu: Geräteboerse.

Welche Einstellungen sollte man im privaten Heimnetzwerk einstellen?

Eine technische Regulierung von Nutzungszeiten technischer Geräte (zB WLAN), aber auch Contentfiltern ist zu empfehlen.

Aktuell ist eine technische Implementierung von „Family Link“ leider seitens Microsoft nicht möglich.

Weit aus wichtiger empfinden wir jedoch die Aufklärungsarbeit.
Dh wir würden den Familien empfehlen sich neben dem Unterricht „digitale Grundbildung“ über Gefahren und Risiken im Internet auszutauschen und sich gegenseitig zu informieren. Verbote oder Regulierungen helfen weniger als ein grundlegendes Verständnis weshalb gewisse Inhalte im Internet nicht sinnvoll sind, bzw. auch weshalb übermäßiger Medienkonsum den Kindern schadet, oder weshalb es Altersbeschränkungen bei manchen Computerspielen gibt.

Auch der Umgang im digitalen sozialen Raum sollte von allen Beteiligten durchdacht werden. Die Nutzung von manchen Messengerdiensten ist erst ab 14/16 Jahren erlaubt. Davor tragen die Eltern die Haftung. Unsere Empfehlung: technische Einschränkungen können helfen, beheben aber nicht das Problem bei der Wurzel. Sich gemeinsam eine halbe Stunde hinzusetzen und gemeinsam die Chatverläufe zu lesen (bei Kindern unter 14 Jahren) zeigt einerseits Interesse, andererseits erlernen die Kinder, dass es auch dort wichtig ist, wie wir als Gesellschaft miteinander umzugehen haben.

Nähere Details auf: SaferInternet.at

Ich bräuchte weitere Hilfe/Informationen ...

Zur organisatorischen Abwicklung, sowie Garantie & Co. ist der OEAD der richtige Ansprechpartner.

Alles zum Thema Sicherheit im Netz/gesunde Mediennutzung findet man unter SaferInternet.at

Die Nutzungsbestimmungen, die technische Ausrüstung der Schule und vieles mehr findet man auf der Seite des IT-Supports des BRG Wels.